R2 Architekturbüro München + Landsberg

anlässe / zweck


Es gibt eine Vielzahl von Anlässen und Notwendigkeiten ein Gutachten in Auftrag zu geben. Nachfolgend sind einige Anlässe zur Gutachtenerstellung aufgelistet.

- Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf
- Beleihung von Liegenschaften und Grundstücken
- Ermittlung von Rechten und Belastungen
      - Erbbaurecht
      - Wohnungsrecht
      - Wegerecht
      - Nießbrauch
      - Überbau
      - Leibrente
- Vermögensauseinandersetzungen wie z.B.
      - Erbfall
      - Schenkung
      - Ehescheidung

- Steuerliche Zwecke
- Vermögensverwaltung
- Zwangsversteigerung
- Versicherungswerte
- Mietstreitigkeiten
- Schiedsgutachten
- Insolvenz
- Umlegung und Grenzregelung
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Projektentwicklung